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Verkehrsvorschriften auf der Markenstrasse
 
Die Verkehrsvorschriften bleiben (leider immer noch) des öffteren unbeachtet
Nach Umbau der Markenstraße zwischen Schloßstraße und Devensstraße wurde der neu gestaltete Bereich als „Tempo 10 Zone“ und als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ ausgewiesen. Das Parken ist nur mit Parkscheibe und nur in den gekennzeichneten Flächen erlaubt.

Geschäftlicher Lieferverkehr darf außerhalb der Parkflächen durchgeführt werden. Der fließende Verkehr darf hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt werden.
Die entsprechenden Zeichen (siehe rechts) sind auf der Schloßstraße und der Industriestraße und hier bereits zu Beginn des neu gestalteten Bereiches angebracht.

 
 
 
 
Eine Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit

Die Zeichen bestimmen Beginn der Zone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Es ist verboten, innerhalb dieser Zone mit einer höheren Geschwindigkeit zu fahren als angegeben.

 

 
 
eingeschränkts Halteverbot für eine Zone

Mit diesem Zeichen wird die Haltverbotszone bestimmt. Das Verbot gilt für alle öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des durch die Zeichen begrenzten Bereichs, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen angeordnet oder erlaubt sind. Durch ein Zusatzschild kann die Benutzung einer Parkscheibe oder das Parken mit Parkschein vorgeschrieben oder das Parken auf dafür gekennzeichneten Flächen beschränkt werden, soweit es nicht dem Ein- oder Aussteigen oder dem Be- oder Entladen dient.
 
 

Das Zusatzschild (wie oben beschrieben):

es ist die Benutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben und das Parken auf dafür gekennzeichneten Flächen* beschränkt, soweit es nicht dem Ein- oder Aussteigen oder dem Be- oder Entladen dient.

 
* Gekennzeichnete Flächen sind die farblich hervorgehobenen, dunklengrauen Flächen rechts und links der Fahrbahn.
 
aufgehoben werden diese Zonen (erst) durch diese Schilder ~~>
und
 
 
Regelung der Einbahnstrasse:
von der Schlossstrasse in Richtung Devensstrasse (Marktplatz)

Es steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor, Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen.
 
Die Polizei und der Verkehrsüberwachungsdienst haben beobachtet, dass die Regelungen bisher nicht ausreichend beachtet werden. Um Behinderungen für Verkehrsteilnehmer und unnötige Verwarnungen (Knöllchen) zu vermeiden, bittet die Verwaltung um Einhaltung der Halt- und Parkvorschriften sowie der Geschwindigkeitsregelung.
 
 
 
   
 
   
 

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