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Die Verkehrsvorschriften bleiben (leider immer noch)
des öffteren unbeachtet
Nach Umbau der Markenstraße zwischen Schloßstraße
und Devensstraße wurde der neu gestaltete Bereich als „Tempo
10 Zone“ und als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“
ausgewiesen. Das Parken ist nur mit Parkscheibe und
nur in den gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Geschäftlicher Lieferverkehr darf außerhalb der Parkflächen
durchgeführt werden. Der fließende Verkehr darf
hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt werden.
Die entsprechenden Zeichen (siehe rechts) sind auf der Schloßstraße
und der Industriestraße und hier bereits
zu Beginn des neu gestalteten Bereiches angebracht.
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Eine Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit
Die Zeichen bestimmen Beginn der Zone mit einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit. Es ist verboten, innerhalb dieser
Zone mit einer höheren Geschwindigkeit zu fahren als angegeben.
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eingeschränkts Halteverbot für
eine Zone
Mit diesem Zeichen wird die Haltverbotszone bestimmt. Das Verbot
gilt für alle öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb
des durch die Zeichen begrenzten Bereichs, sofern nicht abweichende
Regelungen durch Verkehrszeichen angeordnet oder erlaubt sind. Durch
ein Zusatzschild kann die Benutzung einer Parkscheibe oder das Parken
mit Parkschein vorgeschrieben oder das Parken auf dafür gekennzeichneten
Flächen beschränkt werden, soweit es nicht dem Ein- oder
Aussteigen oder dem Be- oder Entladen dient. |
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Das Zusatzschild (wie oben beschrieben):
es ist die Benutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben
und das Parken auf dafür gekennzeichneten Flächen*
beschränkt, soweit es nicht dem Ein- oder Aussteigen oder dem
Be- oder Entladen dient. |
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* Gekennzeichnete Flächen sind die
farblich hervorgehobenen, dunklengrauen Flächen rechts und
links der Fahrbahn. |
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| aufgehoben werden diese Zonen (erst)
durch diese Schilder ~~> |

und  |
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| Regelung der Einbahnstrasse:
von der Schlossstrasse in Richtung Devensstrasse (Marktplatz)
Es steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen
Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor, Fußgängern
jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen. |
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Die Polizei und
der Verkehrsüberwachungsdienst haben beobachtet, dass
die Regelungen bisher nicht ausreichend beachtet werden.
Um Behinderungen für Verkehrsteilnehmer und unnötige
Verwarnungen (Knöllchen) zu vermeiden,
bittet die Verwaltung um Einhaltung der
Halt- und Parkvorschriften sowie der Geschwindigkeitsregelung. |
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